RWA ANLAGEN
1.
Einleitung
2.
Was sind RWA - Anlagen
3.
Feuer und Rauch
4.
Brandfolgeschäden
a.Rauchgase
b.Zersetzungsprodukte
c.Wärmeenergie
5.
Rauchgas und Temperatur
6.
Zeit = "Löschmittel"
7.
Gesetzliche Grundlagen, technische Regeln
a.Landesbauordnung (Bau 0 MV)
8.
Allgemeines über RWA (Grundwissen)
a.Allgemeines
b.Aufgabe der Rauch- und Wärmeabzugsanlage
c.Auslösung der RWA
d.Wartung
1.Einleitung
Zum
Schutz
von
Menschenleben
und
Sachwerten
sind
RWA
–
Anlagen,
sprich
Rauch-
und
Wärme-
abzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Mit
verantwortungsvoller
Strategie
bei
der
Planung
kann
eine
maximale
Schadensbegrenzung
oder
Schadensverhinderung
durchgeführt
werden.
Je
nach
Gebäudeart
sind
die
verschiedenen
gesetzlichen
Grundlagen,
Vorschriften
und
Empfehlungen
zu
berücksichtigen.
Nur
durch
richtige
Anwendung
der
für
den Gebäudetyp zutreffenden Grundlage kann eine korrekte Angebotsaussage
unter
Berücksichtigung
der
richtigen
Versicherungstabellen
ausgearbeitet
werden.RWA
–
Anlagen
verhindern kein Feuer. Im Falle eines Brandes sind sie jedoch wirksame Mittel zur Schadensbegrenzung.
Sie helfen:
1. Menschenleben zu retten
2. Gebäude zu erhalten
3. Sachwerte zu schützen
2. Was sind RWA – Anlagen?
RWA
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
sind
Teil
des
vorbeugenden
Brandschutzes.
Eine
RWA
–
Anlage
besteht
aus
einzelnen
Rauch-
und
Wärmeabzugsgeräten
(RWG).RWG
Rauch-
und
Wärmeabzugsgeräte,
die
sich
im
Brandfall
automatisch
und
/
oder
manuell
öffnen
lassen
und
so
Abzugsöffnungen
für
Rauch-
und
Brandgase
im
Dach
freigeben.Zur
weiteren
ordnungsgemäßen
Funktion
einer
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlage
gehören
ferner
Branderkennungselemente,
Betätigungs-
bzw.
Auslösevorrichtungen,
Öffnungsaggregate,
Energiezuleitungen
und
–
bei
größeren
Räumen
–
Rauchschürzen
zur
Unterteilung
der
Fläche
unter
dem
Dach
in
Abschnitte.RWA
–
Anlagen
müssen
so
bemessen
sein,
dass
im
Brandfall
Rauch-
und
Brandgase
den
Raum
nicht
vollständig
füllen
können
um
somit
eine
rauchfreie
Zone
am
Boden
erhalten
bleibt.
Auslegung
und
Anordnung
sind
von
der
Art
und
der
Nutzung
des
Gebäudes
abhängig
und
entsprechend
den
jeweils
zutreffenden
Regelwerken
zu
bemessen.
Bei
der
Bemessung
einer
RWA
–
Anlage
ist
die
AWG
zugrunde
zu
legen.
Als
AWG
eines
Abzugsgerätes
(Fenster,
Lichtkuppel
usw.)
wird
diejenige
Fläche
bezeichnet,
die
im
vollständig
geöffneten
Zustand
aerodynamisch
in
Rechnung
gestellt
werden
darf.
Die
wirksame
Öffnungsfläche
einer
Rauchabzugsanlage
(RWA)
ist
die
Summe
der
wirksamen
Öffnungsflächen
aller
einzelnen
Abzugsgeräte.
FürTreppenräume
sind
Rauchabzüge
in
allen
Bundesländern
durch
die
Landesbauordnung
vorgeschrieben.
Auslösestellen
sind
im
Erdgeschoss,
auf
dem
obersten
Treppenabsatz
bzw.
in
jedem
dritten
Geschoss
anzuordnen.
Rauchabzugsanlagen
können
dabei
auf
Flachdächern
in
Form
von
Lichtkuppeln
oder
Lichtbändern,
bei
Steildächern
als
unmittelbar
unter
der
Decke
liegende
Seitenfenster
angeordnet
werden.
Für
Treppenräume
und
Versammlungsstätten
ist
die
geometrisch
freie
Rauchabzugsfläche
AG
anzusetzen.
AG=geometrisch freie Rauchabzugsfläche
nach oben
3. Feuer und Rauch
Feuer im Freien
Nur
unter
freien
Himmel
und
bei
Windstille
entwickelt
sich
der
so
genannte
Idealbrand.
Mit
der
aufsteigenden
Konvektionswärme
bildet
sich
eine
senkrechte
Rauch-
und
Feuersäule,
der
sich
im
Freien
kein
Hindernis
in
den
Weg
stellt.
Der
Temperaturanstieg
und
der
daraus
folgende
Überdruck
sorgen
für
thermischen
Auftrieb
und
reißen
Rauch
und
Flammen
steil
nach
oben
in
die
Atmosphäre.
Die
Umgebung
des
Feuers
bleibt
rauchfrei.
Am
Boden
entsteht
ein
Unterdruck,
der
frische
und
sauerstoffhaltige
Luft
nachsaugt
und
für
einen
"sauberen"
Abbrand
sorgt.
Die
Entstehung
von
Schwelgasen,
die
zu
explosionsartigen Verbrennungen führen können, wird da-durch minimiert.
Feuer im Gebäude
Innerhalb
eines
Gebäudes
herrschen
völlig
andere
Bedingungen.
Die
Rauch-
und
Feuersäule
wird
durch
die
Geschoss-
oder
Dachdecke
daran
gehindert,
nach
oben
abzuziehen,
d.h.
Rauch-
und
heiße
Brandgase
steigen
auf
und
breiten
sich
unterhalb
der
Decke
aus.Gleichzeitig
füllt
dieser
schwarze
Rauch
den
ganzen
Raum
von
oben
nach
unten
sehr
schnell
aus,
bis
der
Raum
völlig
verqualmt
ist.
Die
Rettung
von
Menschenleben
und
gezielte
Löscharbeiten
sind
wenn
überhaupt-
nur
unter
erschwerten
Bedingungen
möglich.
Erst
der
spätere
Zusammenbruch
der
Dachkonstruktion,
die
nicht
ausreichend
widerstandsfähig
gegen
die
auftretenden
Temperaturen
ist,
lässt
die
angestauten
Rauch-
und
Brandgase
in
die
Atmosphäre
entweichen.
Für
das
Gebäude
und
eventuell
eingeschlossene
Personen
kommt
dann
allerdings
jeder
Rettungsversuch zu spät.
nach oben
4. Brandfolgeschäden
Heiße
Rauch-
und
Brandgase,
die
sich
in
einem
geschlossenen
Gebäude
(Raum)
sammeln,
sind
lebensgefährlich
und
vergrößern
die
Sachschäden.
Sinnvolle
Brandentlüftung
rettet
Leben
und
erhält
Sachwerte.
Bei
Feuer
werden
durch
den
Verbrennungsprozess
in
Verbindung
mit
dem
thermischen
Auftrieb
(warme
Luft steigt nach oben)
• Rauchgase
• Zersetzungsprodukte
• Wärmeenergie
freigesetzt, die im Raum erhebliche Brandfolgeschäden verursachen können.
4. a Rauchgase
Rauchgase
behindern
zunächst
die
Sicht.
Orientierungsverlust
und
Panik
sind
die
Folge.
Flucht-wege
(Fluchtwegbeschilderung)
sind
nicht
mehr
erkennbar
und
Löschmannschaften
können
den
Brandherd
oder
eingeschlossene
Menschen
nur
schwer
orten.
Auch
weiter
vom
Brandherd
entfernt
lagernde
Güter
können durch den Rauch geschädigt werden.
4. b Zersetzungsprodukte
Diese
Produkte
sind
auch
abhängig
von
jeweiligen
Brandgut
(Kunststoff,
Holz,
Gummi
usw.).
Sie
werden
mit
dem
Rauch
transportiert,
sind
bei
höheren
Temperaturen
meist
brennbar
und
vor
allem
giftig.
Sie
erschweren
die
Atmung,
verursachen
Rauchvergiftungen
und
den
Erstickungstod,
der
mit
über
80%
als
die
häufigste
Todesursache
bei
Brandkatastrophen
zu
beklagen
ist.
Löscharbeiten
können
oft
nur
mit
schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
4. c Wärmeenergie
Es
bildet
sich
schon
nach
sehr
kurzer
Zeit
nach
dem
Brandausbruch
eine
heiße
Rauch-
und
Brand-
gasschicht
unter
der
Decke.
Da
vom
Feuer
immer
mehr
Wärmeenergie
nachgeschoben
wird,
steigt
die
Temperatur
ständig
weiter
an.
Ist
die
entsprechende
Entzündungstemperatur
der
ver-wendeten
Baustoffe
bzw.
Lagergüter
erreicht,
so
entstehen
sekundäre
Brandherde
an
der
Deckenunterseite
und
sogenannte
Wipfelbrände
an
hochgelagerten
Gütern.
Brennend
herab-fallende
Teile
tragen
den
Brand
weiter.
Die
im
gesamten
Raum
gelösten
Zersetzungsprodukte
führen
schließlich
bei
Überschreitungen
ihrer
Entzündungstemperatur
zur
Durchzündung,
dem
"flash
-
over"
(Feuerübersprung).
Bei
über
500
Grad
Celsius
ist
die
Temperatur
erreicht,
bei
der
tragende
Stahlbauteile,
auch
die
Bewehrungen
von
Stahlbeton,
ihre
Tragfähigkeit
verlieren.
Das
Gebäude
ist
dann
nicht
mehr
zu
retten.Richtig
und
ausreichend
dimensionierte
und
korrekt
angeordnete
Brandentlüftungsöffnungen
in
Verbindung
mit
einer
Unterteilung
des
Dachraumes
durch
Rauchschürzen
behindern
die
Ausbreitung
von
Rauchgasen,
Zer-
setzungsprodukten
und
Wärmeenergie
und
ermöglichen
ihren
raschen
Abzug
nach
draußen.
Fluchtwege
bleiben
rauchfrei;
die
Feuerwehr
kann
gezielt
und
schnell
eingreifen.
Sekundärbrände
und
der
"flash
–
over" werden weitgehend vermieden und so die Brandfolgeschäden reduziert.
nach oben
5. Rauchgas und Temperatur
Der
Verlauf
eines
Brandes
ist
entscheidend
abhängig
vom
Temperaturgeschehen
innerhalb
des
Raumes,
in
dem
der
Brand
stattfindet.Während
in
den
ersten
15
Minuten
die
Rauchgasentwicklung
das
erste
spektakuläre
Brandfolgeereignis
darstellt,
wird
die
Umgebungs-temperatur
zunächst
nur
gering
erhöht.
Das
ändert
sich
mit
der
Entwicklung
großer
Rauchgasmengen.
Heißer
Rauch
und
zündfähige
Brandgase
sammeln
sich
an
derDeckenunterseite
und
führen
dort
zu
einer
rapiden
Anhebung
des
Temperaturniveaus.
Bereits
nach
15
Minuten
kommt
es
im
oberen
Teil
des
Raumes
zu
den
ersten
Sekundärbränden
an
der
Dach-
bzw.
Deckenkonstruktion,
zu
Wipfelbränden
und
schließlich,
bei
Zündung
der
Zersetzungsprodukte,
zum
"flash
–
over".
Ein
so
entstandener
Vollbrand
kann
sich
in
weniger
als
20
Minuten
entwickeln
und
ist
meist
nicht
mehr
zu
löschen.
Völlig
anders
und
wesentlich
langsamer
verläuft
das
Brandgeschehen,
wenn
die
sich
an
der
Deckenunterseite
sammelnden
heißen
Rauchgase
und
Zersetzungsprodukte
ins
Freie
abgeführt
werden
können.
Dadurch
wird
ein
Anstau
gefährlicher,
heißer
und
explosiver
Stoffe
im
Raum
vermieden.
Der
Temperaturanstieg
wird
gemildert
und
vollzieht
sich
weniger
rasant.
Die
Entstehung
von
Sekundär-
und
Wipfelbränden
sowie
die
Aus-bildung
des
"flash
-
over"
werden
verzögert.
Die
Feuerwehr
hat
mehr
Zeit
zum
Löschen,
da
sich
der
Brand
bei
ihren
Eintreffen
noch
nicht
zum
Vollbrand
entwickelt
hat.
Brandentlüftungen
dienen
also
in
erster
Linie
dazu,
Rauch
und
Wärme
aus
dem
brennenden
Gebäude
abzuführen,
eine
Ausbreitung
des
Brandes
zu
verzögern
und
bereits
vor
dem
Eintreffen
der
Feuerwehr
die
Voraussetzungen
für
eine
sinnvolle
und
gezielte
Brandbekämpfung
zu
schaffen.
Die
gleichzeitige
Wärmeabführung
reduziert
für
die
Gebäudekonstruktion
die Wärmebelastung und damit die Einsturzgefahr.
nach oben
6. Zeit = "Löschmittel"
Die
Zeit
ist
eines
der
wichtigsten
"Löschmittel"
der
Feuerwehren.
Zeit
bedeutet
mehr
Chancen
zur
Rettung
von
Menschenleben,
mehr
Erfolg
beim
Erhalt
von
Gebäude-
und
Sachwerten.Die
Löschmannschaften
brauchen
für
ihre
Arbeit
eine
rauchfreie
Schicht
über
dem
Boden.
Nur
dann
kann
der
Brandherd
schnell
und
sicher
geortet,
nur
dann
können
unverzüglich
Maßnahmen
zur
Rettung
von
Menschenleben
und
zur
Bekämpfung
des
Feuers
eingeleitet
werden.
Fehlen
Rauch-und
Wärme-
abzugsanlagen,
wie
das
zum
Teil
bei
älteren
Gebäuden
der
Fall
ist,
müssen
zunächst
Öffnungen
auf
dem
Dach
von
der
Feuerwehr
aufgehackt
werden.Abgesehen
vom
erheblichen
Zeitverlust
durch
diese
Arbeiten,
muss
hier
auch
auf
die
erhöhte
Lebensgefahr
für
die
Lösch-mannschaften
hingewiesen
werden.
Sie
sind
in
solchen
Fällen
oft
gezwungen,
auf
extrem
brand-belasteten
Konstruktionen
zu
arbeiten,
die
im
nächsten
Augenblick
unter
ihren
Füßen
einstürzen
können,
sofern
diese
nicht
ausreichend
feuer-
widerstandsfähig
sind.
Bei
Neubauten
sind
u.
a.
auch
aus
diesen
Gründen
von
vornherein
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
oder
Geräte
einzuplanen
bzw.
häufig
schon
vorgeschrieben.Voraussetzung
für
den
thermischen
Auftrieb
und
damit
für
die
Wirksamkeit
von
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
ist
die
Zufuhr
von
entsprechenden
Frisch-luftmengen
in
das
brennende
Gebäude.
Im
Gegensatz
zu
Bränden
in
kleineren
Räumen,
wo
einem
Brandherd
durch
Schließen
aller
Türen
und
Fenster
die
Sauerstoffzufuhr
"abgedreht"
werden
kann,
liegen
bei
großen
Räumen
ganz
andere
Verhältnisse
vor.
In
Industrie-
und
Lagerhallen,
aber
auch
in
Treppenräumen
ist
das
verfügbare
Sauerstoffvolumen
so
groß
und
die
möglichen
Öffnun-gen
für
neuen
Sauerstoffzutritt
sind
so
vielfältig,
dass
ein
Brand
hier
nicht
durch
das
Schließen
von
Türen
u.
ä.
erstickt
werden
kann.
Im
Gegenteil
–
die
Frischluftzufuhr
hat
wichtige,
die
Brand-bekämpfung unterstützende Funktionen.
1. Sauberer Abbrand:
Die zugeführte Frischluft bewirkt eine Reduzierung der Rauchgasmenge und der explosiven Schwelgase.
2. Thermik:
Nachströmende
(kalte!)
Frischluft
erhöht
den
thermischen
Auftrieb
und
bewirkt
ein
schnelleres
Abziehen
der Rauchgase durch die Öffnungen im Dach.
3. Temperaturminderung:
Die Frischluftzufuhr im unteren Bereich ermöglicht der Feuerwehr näher an das Feuer heran-zukommen.
4. Freie Sicht:
Durch
die
Frischluft
bildet
sich
im
unteren
Hallenbereich
eine
rauchfreie
Zone,
die
für
klare
Sicht
auf
Rettungs- und Fluchtwegen sorgt.
nach oben
7. Gesetzliche Grundlagen, technische Regeln
Zum
Schutz
von
Menschenleben
und
zur
Erhaltung
von
Sach-
und
Gebäudewerten
sind
Rauch-
und
Wär-
meabzugsanlagen
unverzichtbare
Bestandteile
einer
verantwortungsvollen
Brandschutz-Strategie.
Scha-
densverhütung
und
Schadensbegrenzung
sind
volks-
und
betriebswirtschaftliche
Gebote.
Sie
finden
ihren
Niederschlag
in
gesetzlichen
Grundlagen
und
technischen
Regeln,
die
bei
Planung,
Bemessung
und
Ausführung
zu
berücksichtigen
sind.Die
Landesbauordnungverlangt
Rauchabzüge
für
Treppenräume
in
allen
Gebäuden
ab
einer
bestimmten
Höhe.
Im
Regelfall
sind
Rauchabzüge
bei
solchen
Gebäuden
verlangt,
in
denen
sich
in
einer
oder
mehreren
Etagen
in
mehr
als
7
m
Höhe
über
dem
Gelände,
Personen
aufhalten
können
und
für
Versammlungsstätten.
Außerdem
schreibt
sie
für
Anlagen
besonderer
Art
und
/
oder
Nutzung
für
den
Einzelfall
gesonderte
Maßnahmen
vor,
zu
denen
auch
der
Einbau
von
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen gehören kann.
DIN 18 232
behandelt
den
baulichen
Brandschutz
für
die
Anwendung
und
Bemessung
von
Rauch-
und
Wär-
meabzugsanlagen
im
Industriebau,
gibt
Hinweise
für
den
sachgerechten
Einbau
und
legt
Prüf-verfahren
für
Abzugsgeräte
fest.
Sie
stellt
den
anerkannten
Stand
der
Technik
dar.VdS
–
Richtlinie
Form
2098
beinhaltet
weitergehende
Empfehlungen
für
Planung
und
Einbau
von
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
und
enthält
zusätzliche
Anforderungen
aus
versicherungstechnischer
Sicht.
Sie
fordert
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
für
alle
eingeschossigen
gewerblichen
Gebäude
und
für
mehrgeschossige
Gebäude,
bei
denen
die
Decke
gleichzeitig
die
Dachkonstruktion
darstellt.
Die
Einhaltung
dieser
Richtlinie
ist
Voraussetzung
für
die
Berücksichtigung
von
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
bei
der
Rabattierung
der
Feuerversicherungsprämie.Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
als
sensible
und
sicherheitsrelevante
Bauteile sind ausschließlich von anerkannten und erfahrenen Fachfirmen
• zu planen
• zu errichten und
• zu warten.
Diese
Fachfirmen
stellen
sicher,
dass
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
korrekt
ausgelegt
und
sachgerecht
eingebaut
werden.
Regelmäßige
Prüfung,
Wartung
und
falls
erforderlich
–
Instand-setzung
sichern
die
Funktionsfähigkeit.
Halbjährlich
bzw.
jährlich
und
nach
jeder
Instandsetzung,ist
eine
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlage
durch
eine
autorisierte
Person
nach
den
Angaben
der
Fachfirma
zu
überprüfen.
Mindestens
einmal
im
Jahr
muss
ein
vom
VdS
anerkannter
Fachbetrieb
die
Anlage
prüfen,
warten
und
gegebenenfalls instand setzen, damit sie im Ernstfall zuverlässig und sicher einsatzbereit ist.’
nach oben
7 a. Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V)
Dateigröße Format
Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern 412 KB
8. Allgemeines über RWA (Grundlagen)
8 a. Allgemeines
Die Richtlinien gelten nicht für
•
Gebäude,
die
durch
eine
automatische
Feuerlöschanlage
(Raumschutzanlage)
mit
gasförmigen
Löschmittel oder Leichtschaum geschützt sind.
•
Aufgrund
der
Öffnungen
für
die
RWA
im
Dach
sind
der
Aufbau
und
die
Aufrechterhaltung
einer
wirksamen Löschmittel – Konzentration nicht gesichert.
•
Das
Vorhandensein
einer
Einrichtungsschutz-
oder
Objektschutzanlage
mit
gasförmigem
Löschmittel schließt jedoch nicht generell die Anwendung dieser Richtlinie aus.
•
Gebäude mit hochgestapelten Lagergütern oder einer langen Brandentwicklungsdauer.
Um
in
diesen
Risiken
einen
ausreichenden
Brandschutz
sicherzustellen,
ist
in
der
Regel
der
Einbau
einer
automatischen
Feuerlöschanlage,
z.B.
einer
Sprinkleranlage,
erforderlich.
Auch
für
solche
Risiken
können
RWA
zweckmäßig
sein,
weil
auch
bei
Einsatz
einer
Löschanlage
Brandgase
und
thermische
Zersetzungsprodukte
entstehen,
die
abgeführt
werden
müssen.Treppenräume:
Die
Entrauchung
von
Treppenräumen erfolgt nach Maßgabe der Landesbauordnung.
8 b. Aufgabe der Rauch und Wärmeabzugsanlage
In
einem
geschlossenen
Raum
steigen
Rauch
und
heiße
Brandgase
über
der
vom
Brand
erfassten
Fläche
durch
die
Thermik
bis
zum
Dach
bzw.
bis
zur
Decke
(im
folgenden
als
Dach
bezeichnet)
auf,
breiten
sich
dort
aus
und
füllen
den
gesamten
Raum.
Durch
ausreichend
dimensionierte
und
entsprechend
ange-
ordnete
Abluft-
und
Zugluftöffnungen
sowie
durch
eine
Unterteilung
des
Dach-raumes
durch
Rauch-
und
Wärmeschürzen
in
Dachabschnitte
wird
erreicht,
dass
die
Schicht
von
Rauch
und
heißen
Brandgasen
ein
bestimmtes Maß nicht überschreitet.
RWA ermöglichen oder erleichtern daher im Brandfall
•
die Sicherung der Fluchtwege,
•
den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr,
•
den Schutz der Gebäudekonstruktion, der Einrichtung und des Inhalts,
•
die Reduzierung der Brandfolgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte.
Die abzuführende Brandgas – Luft – Menge ist abhängig von der
•
Brandgefahr und Lagerhöhe
•
erwarteten Brandentwicklungsdauer,
•
Deckenhöhe,
•
Höhe der angestrebten rauchfreien Schicht.
Voraussetzung
für
die
Wirkung
der
RWA
ist
jedoch,
dass
sich
die
Rauch-
und
Wärmeabzugsgeräte
(RWG)
in
dem
vom
Brand
betroffenen
Dachabschnitt
frühzeitig
öffnen,
und
dass
ausreichend
Zu-luft
vorhanden
ist.
In
Kombination
mit
einer
Werk-
oder
öffentlichen
Feuerwehr
kann
die
RWA
mit
dazu
beitragen,
dass
der Schaden möglichst gering gehalten wird.
Begriffe
Aerodynamisch
wirksame
Öffnungsfläche
(Aw):
ist
die
geometrische
Öffnungsfläche
(Ag)
multipliziert
mit
dem
Durchflussbeiwert
(Cv).Sie
ist
sowohl
für
ein
Gerät
(Awg)
als
auch
für
die
gesamte
Anlage
(Awa)
definiert.
Auslöseeinrichtung:
dient
dem
Öffnen
der
Rauch-
und
Wärmeabzugs-
geräte.Bemessungsgruppe:
ist
ein
für
die
Bestimmung
des
Prozentsatzes,
des
Anteils
der
aerodynamisch
wirksamen
Öffnungsfläche
Aw,
notwendiger
Parameter.
Sie
ergibt
sich
aus
der
Brandgefahr
BG,
der
erwarteten
Brandentwicklungsdauer
und
bei
Lagern
zusätzlich
aus
der
Lagerhöhe.
Branderken-
nungseinrichtungen:
sind
Bauteile,
die
auf
Rauch,
Strahlung
oder
Wärme
ansprechen.Für
RWA
dürfen
nur
automatische
Rauch-
oder
Wärmemelder
nach
DIN
EN
54
oder
RWA
–
Melder
eingesetzt
werden.
RWA
–
Melder
sind
Thermo
–
Maximalmelder
in
Einrichtungen
zur
Ansteuerung
der
RWG,die
den
Richtlinien
"Richtlinie
zur
Ansteuerung
für
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
–
Anforderung
an
Bauteile
und
Systeme
–
(VdS
2159)"
entsprechen.
Dachabschnittsfläche
(AR):
ist
eine
horizontale
Teilfläche
unterhalb
des
Dachraumes,
die
durch
Rauch-
und
Wärmeschürzen
oder
vollwandige
Konstruktionsbauteile
(z.B.
Binder)
gebildet
wird.
Dachunterabschnitt:
ist
ein
Teil
unterhalb
eines
Dachabschnitts,
der
durch
das
geschlossene
Dachtragwerk
oder
andere
geschlossene
herunterragende
Einbauten
gebildet
wird,
deren
Mindesthöhe
25%
der
Rauchschicht
beträgt,
und
der
eine
Fläche
von
mindestens
100m²
hat.
Deckenhöhe
(h):
ist
das
Maß
zwischen
Oberkante
Fußboden
und
dem
Mittel
zwischen
dem
nie-drigsten
und
höchsten
Punkt
der
Decke
oder
der
Dachkonstruktion.Durchflussbeiwert
(Cv):
ist
das
Verhältnis
von
tatsächlicher
Durchflussrate
zur
theoretischen
Durchflussrate
eines
RWG.
Der
Beiwert
ist
eine
konstante
Größe
für
das
betrachtete
RWG
und
berücksichtigt
alle
Einbauten
im
RWG,
wie
Gestänge,
Zylinder,
Federn.
Geome-
trische
Öffnungsfläche
(Ag):
eines
Rauch-
und
Wärmeabzugsgerätes,
ist
die
kleinste
geometrische
Öffnungsfläche
des
Gerätes.
Gruppenauslösung:
ist
die
automatische
oder
manuelle
Auslösung
mehrerer
RWG
in
einem
Dachabschnitt.
Manuelle
Auslöseeinrichtung
(Handansteuereinrichtung):
dient
dazu,
den
Öffnungsvorgang
manuell
einzuleiten.Rauch-
und
Wärmeabzugs
–
Gerät
(RWG):
ist
ein
Gerät,
das
im
Brandfall
automatisch
eine
Öffnung
im
Dach
freigibt,
damit
Brandgase,
Wärme
und
Rauch
natürlich
abgeleitet
werden.Rauch-
und
Wärmeabzugs-
Anlage
(RWA):
ist
die
Gesamtheit
aller
Einrichtungen,
die
im
Brandfall
den
Abzug
von
Brandgasen,
Rauch
und
Wärme
durch
Rauch-
und
Wärmeabzugsgeräte
(RWG)
im
Dach
sicherstellen.Rauch-
und
Wärmeschürze:
ist
ein
Bauteil,
welches
dem
seitlichen
Abfließen
des
Rauches
und
der
heißen
Brandgase
entgegenwirkt.
Sie
reicht
von
der
Dachunterseite
bis
zu
einer
bestimmten Höhe über dem Fußboden und begrenzt Dachabschnittsflächen.
nach oben
8 c. Auslösung der RWA
Funktionssicherheit der Auslöseeinrichtung
Auslöseeinrichtungen
einschließlich
der
dazugehörigen
Leitungssysteme
müssen
so
konstruiert
und
montiert
werden,
dass
sie
im
Brandfall
ihre
Funktion
sicher
erfüllen
und
die
RWG
innerhalb
von
45
Sek.
nach Auslösung bis in die Endstellung öffnen.
Manuelle Auslösung
RWG
müssen
grundsätzlich
mittels
Handansteuereinrichtungen
ausgelöst
werden
können.
Die
ma-nuelle
Auslösung
muss
im
Brandfall
von
sicherer
Stelle
aus
möglich,
zugleich
aber
auch
gegen
un-beabsichtigtes
Betätigen
gesichert
sein.
An
der
Handansteuereinrichtung
muss
erkennbar
sein,
ob
sie
betätigt
wurde
und welchem Dachabschnitt sie zugeordnet ist.
Automatische Auslösung
RWG
müssen
mit
einer
automatischen
Einzelauslösung
ausgerüstet
sein.
Bei
RWA
mit
Gruppen-auslösung
dürfen
nicht
mehr
als
die
innerhalb
eines
Dachabschnittes
gelegenen
RWG
automatisch
öffnen.
Bei
automatischer
Gruppenauslösung
durch
Rauchmelder
ist
für
je
400m²
Dach-abschnittsfläche
mindestens
ein
Rauchmelder
vorzusehen.
Die
RWG
dürfen
auch
durch
eine
auto-matische
BMA
(Brandmeldezentrale)
ausgelöst
werden.
In
Hallen
mit
automatischen
Feuer-löschanlagen
darf
das
Auslösen
von
Löschanlagen
nicht
dadurch
verzögert
werden,
dass
durch
Rauch-
und
Wärmeabzugsanlagen
die
Brandwärme
abfließen
kann.
In
Gebäuden
mit
Sprinkler-,
Schaum-,
Sprühwasser-,
oder
Pulver
–
Löschanlagen
ist
die
gruppenweise
Auslösung
der
Rauch-
und
Wärmeabzugsgeräte
nur
manuell
zulässig.
Ansprechtemperatur
von
RWA
–
Meldern
Die
statische
Ansprechtemperatur
von
RWA
–
Meldern
für
die
Einzelauslösung
soll
im
Normalfall
nicht
höher
sein
als
72°
C
unter
der
Annahme
einer
Umgebungstemperatur
von
max.
60°
C.
Bei
höheren
Umgebungstemperaturen
kann
eine
entsprechend
höhere
Ansprechtemperatur
der
RWA
–
Melder erforderlich sein. RWA – Melder müssen am RWG so angebracht sein, dass eine
ungehinderte Umströmung erfolgen kann.
Allgemeine Anforderungen
RWG
müssen
so
beschaffen
sein
und
eingebaut
werden,
dass
ihre
Funktion
auch
bei
Seitenwind
nicht
behindert
wird.
Sowohl
die
Funktionsfähigkeit
der
eingebauten
Geräte
als
auch
die
wirksame
Öffnungsfläche
müssen
durch
Prüfzeugnisse
nachgewiesen
werden.
Die
technischen
Anforderungen
und
Prüfbestimmungen
für
RWG
sind
in
DIN
18
232
Teil
3
enthalten.Abnahme
und
Unterlagen
Die
Errichterfirma
hat
bei
der
Übergabe
die
Funktionsfähigkeit
der
RWA
nachzuweisen
und
dem
Bauherrn
folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
•
Betriebs-
und
Bedienungsanleitung
zusammen
mit
einer
Darstellung
der
Funktionsteile
der
RWA,
mit deren Systemsbezeichnung und bei VdS – anerkannten Anlagen der Anerkennungsnummer,
•
Prüf- und Wartungsanleitung zusammen mit einer Liste der Austauschteile für die Wartung,
•
Zeichnungen,
aus
denen
Lage
und
Abmessungen
der
RWG
sowie
der
Auslöse-
und
Handansteuereinrichtung ersichtlich sind
•
Installationstest
8 d. Wartung
In
regelmäßigen
Zeitabständen,
nach
Angaben
des
Herstellers,
mindestens
jedoch
jährlich,
müs-sen
RWA
sowie
ihre
Betätigungs-
und
Steuerelemente,
Öffnungsaggregate,
Energiezuleitungen
und
ihr
Zubehör
auf
Funktionsfähigkeit
und
Betriebsbereitschaft
von
einer
Fachkraft
geprüft,
ge-wartet
und
gegebenenfalls
instand
gesetzt
werden.
Die
Prüfungen
sind
in
einem
Betriebsbuch
zu
vermerken.
Instandsetzungsarbeiten
dürfen
von
jeder
Fachfirma
für
RWA
durchgeführt
werden,
wenn
eine
Lieferzusage
der
Errichter
Firma
über
Ersatzteile
für
das
betreffende
System
vorliegt.
Für
Anlagen,
auf
die
der
Versicherer
einen
Rabatt
auf
die
Versicherungsprämie
gewährt,
darf
nach
Klausel
3610
die
Behebung
der
festgestellten
Mängel
nur
durch
eine
vom
VdS
anerkannte
Fachfirma
durchgeführt
werden.
Prüfung und Wartung sind bei diesen Anlagen halbjährlich durchzuführen.
nach oben
.
038429 26000