FLUCHT UND RETTUNGSPLÄNE
Flucht
und
Rettungspläne
sind
Bestandteil
der
betrieblichen
Gefahrenabwehr
und
dienen
in
Form
einer
grafischen
Grundrissdarstellung
allen
im
Gebäude
anwesenden
Personen
als
Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall).
Diese
Pläne
bestehen
aus
bildlichen
Darstellungen
(Bildern,
Pläne)
und/oder
schriftlichen
Anweisungen. Ihre Ausführung ist in der
DIN ISO 23601:2010-12
geregelt.
Er
ist
ein
wesentlicher
Bestandteil
der
Sicherheitsausstattung
einer
baulichen
Anlage
und
spielt
eine
wichtige
Rolle
für
die
Brandschutz-Dokumentation.
Indem
er
Menschen
helfen
soll,
sich
selbst
über
die
Fluchtwege
in
einer
baulichen
Anlage
zu
informieren,
ergänzt
er
das
Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Er
ist
in
öffentlichen
Bereichen
und
am
Arbeitsplatz
an
gut
sichtbaren
Stellen
(z.
B.
Eingangs-
bereiche,
Treppenhäuser,
Hauptzugänge
zu
den
Geschossen,
Flure,
an
geeigneten
Versam-
mlungsorten
z.
B.
Cafeteria,
Bürozentren,
Treffpunkten)
und
bei
großflächigen
Anlagen
dauerhaft
anzubringen.
Ein
Flucht-
und
Rettungsplan
ist
ein
aufs
Wesentliche
reduzierter
Grundriss
eines
Geschosses
oder
Lageplan
einer
großflächigen
Anlage.
Er
muss
folgende
grafische
Darstellungen
enthalten
und
immer farbig angelegt sein:
Gebäudegrundriss
oder
Teile
davon:
Der
Maßstab
ist
abhängig
von
der
Größe
der
baulichen
Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes,
Verlauf der Flucht- und Rettungswege
Lage der Notausgänge
Lage
und
Art
der
Notfall-
und
Rettungsausrüstung,
z.
B.
Notfalltelefon,
Brandtelefon,
Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen
Lage
der
Brandbekämpfungseinrichtungen,
z.
B.
Feuerlöscher,
Wandhydranten,
Feuerlöschschläuche
Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage
Standort des Betrachters
Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes
Die
Regeln
für
das
Verhalten
im
Brandfall
und
das
Verhalten
bei
Unfällen
sind
eindeutig
und
in
kurzer,
prägnanter
Form
dargestellt.
Für
das
Verhalten
im
Brandfall
wird
im
Regelfall
dieselbe
Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil A gewählt.
Die
Darstellung
der
Flucht-
und
Rettungspläne
erfolgt
nach
DIN
ISO
23601
(ehemals
DIN
4844-
3)
und
DIN
EN
ISO
7010
(ehemals
BGV
A8).
Insbesondere
in
öffentlichen
Gebäuden
kann
auch
eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.
Flucht-
und
Rettungspläne
sind
in
regelmäßigen
Zeitabständen
zu
überprüfen,
um
zu
gewährleisten,
dass
sie
immer
noch
gut
lesbar,
gut
erkennbar,
verständlich
und
aktuell
sind.
Jede
Veränderung
der
baulichen
Anlage
oder
der
Brandschutz-
und
Notfallmaßnahmen
muss
zu
einer
Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Bei
Gebäuden
und
großflächigen
Anlagen
besteht
eine
gesetzliche
Verpflichtung
zur
Anbringung
von
Flucht-
und
Rettungsplänen
durch
den
Arbeitgeber,
„wenn
Lage,
Ausdehnung
und
Art
der
Benutzung
der
Arbeitsstätte
dies
erfordern“
(§
4
Abs.
4
Arbeitsstättenverordnung
v.
20.
Juli
2007).
Nähere
Angaben
zu
den
Inhalten
und
der
Ausführung
von
Flucht-
und
Rettungsplänen
werden
in
den
Technischen
Regeln
für
Arbeitsstätten
ASR
A1.3
und
ASR
A2.3
gemacht.
Häufig
gibt
es
Vorgaben
zur
Darstellung
in
den
technischen
Anschlussbedingungen
für
Brand-
meldeanlagen nach
DIN 14675
.
nach oben
.
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