FACHPLANER FÜR VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZBRANDSCHUTZTKONZEPT/-NACHWEISVORBEUGENDER BRANDSCHUTZBAULICHER BRANDSCHUTZANLAGETECHNISCHER BRANDSCHUTZORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZFACHPLANER FÜR VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZDerBS-FachplanererarbeiteneinenschlüssigenBrandschutznachweis(GK5)oder Brandschutzkonzept(GK5(§2(3)MBO),Sonderbauten(§2(4)MBO)).EsverlangtvomBS-FachplanerbesondereSachkundeundErfahrungsowieumfangreicheKenntnissedergesetzlichen undnormativenRegelungen.AlsTeilentwurfsverfasserBrandschutzisterfürdieVollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich. •Erstellung von Brandschutzkonzepten für die Genehmigungsplanung nach aktuellem Stand der Technik•Befähigung für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter•Basiswissen zur Evakuierung nach VDI 4062•Nutzung von Wechselwirkungen zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatori-schem Brandschutz zur Kompensation, um wirtschaftliche Aspekte des Bauherrn zu berücksichtigen•Lösung komplexer Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz für unterschiedliche SonderbautenBRANDSCHUTZTKONZEPT/-NACHWEISDasBrandschutzkonzeptbeschreibtalsVorstufezurBrandschutzordnungdiebaulicheund rechtlicheSituationeinesGebäudesodereinerbaulichenAnlageundentwickeltVorgabenfürdie Brandschutzinfrastruktur und -ausstattung in Deutschland. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn- von den baurechtlichenAnforderungenabgewichenwerdensolloderessichumeinGebäudebesonderer ArtundNutzung(zumBeispielIndustriebau,Sportstadion,Mehrzweckhalle,Krankenhausetc.) handelt. AufgestelltwirdeinsolchesBrandschutzkonzeptvoneinemBS-FachplaneroderBrandschutzplaner. DerBegriffBS-Fachplaneristnichtgeschützt.DabeikannessichumzertifizierteBS-Fachplaner, spezielleBrandschutzfachingenieure,FeuerwehrleutederhöherenDienstgrade,oderBauingenieur handeln.DieQualitätdesBrandschutzkonzepteshängtdabeiinhohemMaßevonderQualifikation desPlanersab.InNRWsolleinBrandschutzkonzeptgem.§58Abs.3BauONRWdurcheinen staatlichanerkanntenSachverständigenerstelltsein.InBayernmusseinBrandschutzkonzept (gem.Art.62Abs.2Satz3BayBO)abGebäudenderGebäudeklasse4oderauchniedrigerer SonderbautendurcheinenSachverständigenoderIngenieurmitnachgewiesenerund eingetragener Ausbildung erstellt sein. AlsBestandteilintegralerProjektierungfürdieGebäudeplanung,obNeubauoderSanierung, werdeninÜbereinstimmungmitdenBauordnungen,denRichtlinien,derBauaufsichtundder Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes entwickelt. EinBrandschutzkonzeptsollteimmerausPlanunterlagenundeinemErläuterungsberichtmit TextteilundgegebenenfallstabellenförmigerFestlegungvonAnforderungenbestehen.Fürdie Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt: 1.Vorbemerkung, Einleitung2.Liegenschafts- und Gebäudeanalyse3.Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung4.BrandschutzmaßnahmenSie umfassen alle Maßnahmen, durch die die Möglichkeit der Brandentstehung verhindert oder seine Auswirkungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt werden. Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden: 1.Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall2.Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft3.Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft.Die ersten beiden Schutzziele werden durch öffentliche Interessen bestimmt, das Dritte liegt im vorrangigen wirtschaftlichen Interesse. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren. Ein Brandschutzkonzept ist eine Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Es muss von Behörden, Bauherrn, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Es besteht immer aus verschiedenen Brandschutzeinrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, deren Auswahl von den möglichen Brandszenarien, vom festgelegten Schutzziel und vom akzeptierten Schaden aus Sicht der oben genannten Schutzziele anhängig ist. Erfolgreich ist ein Brandschutzkonzept nur dann, wenn es bei einem Brand oder in realitätsnahen Brandversuchen oder Simulationen gezeigt hat, dass es in der Brandverlaufskette einen wesentlichen Effekt zur Verknüpfung des Brandes bzw. zur Erreichung der gewünschten Schutzziele gezeigt hat. Dazu reichen theoretische, physikalische Überlegungen nicht aus. Simulationen als wahrschein-lichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen. Ist zur Errichtung des Schutzzieles als Kompensationsmaßnahme für baulichen Mängel der Einbau einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675[1] erforderlich, muss ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 Phase 5 erstellt werden. Ein durch den Bauherrn/Betreiber eines Gebäudes entwickeltes Brandschutzkonzept sollte Einzelmaßnahmen aus vorbeugendem baulichem sowie anlagentechnischem Brandschutz, organisatorischem (betrieblichem) Brandschutz und abwehrendem Brandschutz beinhalten. Unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmaßes werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist der Erreichungsgrad der definierten Schutzziele zu bewerten. Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können ausden öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer abgeleitet werden. Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist nach näherer Maßgabe der Bauordnungen der Länder nachzuweisen (Brandschutznachweise). Diese Brandschutznachweise werden den unterschiedlichen Bauordnungen der Länder entsprechend geprüft oder ungeprüft als Bestandteil der Bauvorlagen bei der Errichtung baulicher Anlagen herangezogen. Die Visualisierung der Brandschutznachweise ist bei brandschutztechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sowohl dem Errichter ein wichtiges Hilfsmittel, erforderliche raumabschließende Bauteile und Öffnungsverschlüsse dem Brandschutzkonzept entsprechend auszuwählen, als auch dem Betreiber, deren Funktion zu erhalten. Für Arbeitsstätten ist darüber hinaus die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Diese stellt beispielsweise höhere Anforderungen an die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen als die Bauordnungen der Länder. nach obenVORBEUGENDER BRANDSCHUTZistderÜberbegrifffüralleMaßnahmen,dieimVorausdieEntstehung,Ausbreitungund AuswirkungvonBrändenverhindernbeziehungsweiseeinschränken.MeistwirdBrandschutzin Gebäudenbetrieben.Erbeschränktsichjedochkeinesfallsaufsie,sondernwirdbeispielsweisebei Veranstaltungenimmerwichtiger.DortmüssenbeiVorführungenmitFeuer,Kerzenund dergleichenein„Feuerwehrsicherheitswachdienst“oderBrandsicherheitswachebeigestelltwerden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.BAULICHER BRANDSCHUTZDiebaulichenMaßnahmenbeispielsweiseinGebäudensindsehrvielfältigunderstreckensichvon denverwendetenBaustoffenundBauteilen,inDeutschlandgeregeltinDIN4102undENV1992-1-2,überdenbautechnischenBrandschutzinIndustriebauten,geregeltinderDIN18230,überdie FluchtwegplanunghinzuLöschanlageninGebäuden.FürjedengrößerenBauein BrandschutzgutachtendurcheinenzugelassenBrandschutzgutachtererstellenzulassen.Zudem mussdaserstellteBrandschutzkonzeptmitdenlokalenBehördenabgestimmtwerden.Ein BundesgesetzdelegiertdieZuständigkeitindieLandesverantwortung.DieRegelungensind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:Brandverhalten von Baustoffen - Feuerwiderstand der Bauteile - Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren - Fluchtwegplanung - aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen GeradedieimmerstärkerwerdendeDurchdringunggroßerGebäudemitEnergieversorgungs-, Steuer-undDatenleitungenläuftdervonderBauaufsichtgefordertenAbschnittstrennungmit BrandwändenundfeuerbeständigenGeschossdeckenzuwider.Deshalbwerdeninmodernen GebäudenmitgrößerenMenschenansammlungen(beispielsweiseBahnhöfen,Flughäfen,Museen, Kongresshallen)spezielleFeuerschutzeinrichtungenwieBrandmeldeanlagen,Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten. InöffentlichenGebäudeninDeutschlandistderEinsatzvonhalogenfreienLeitungen(keinPVC) Standard.Stromleitungen,diedurchmehrereBrandabschnitteverlaufen,müssenmiteinem Brandschottgesichertwerden.ElektrischeLeitungen,diefürdiemaschinelleEntrauchungoder eineBrandmeldeanlagegenutztwerden,müssenabhängigvomEinsatzeine Feuerwiderstandsdauer(mitFunktionserhalt)vonE90oderE30aufweisen(sieheauch BrandschutzgewebeundIntumeszenz).NichtzuvergessensindGebäude,dievoninihrer BewegungeingeschränktenMenschengenutztoderbewohntwerden(Krankenhäuser,Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.). nach obenANLAGETECHNISCHER BRANDSCHUTZDarunterfallennebendenAnlagenzurBevorratungundVersorgungmitLöschwasserauch BrandmeldeanlagensowieautomatischeFeuerlöschanlagen(z.B.inFormvonSprinkleranlagen undGaslöschanlagen)einschließlichderörtlichenVorhaltungderzugehörigenLöschmittel.Zuden typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin •Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) •optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage •Rauchansaugsysteme,beispielsweisezurUnterstützungderRauchdetektioninFußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen •Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Fluchtweg- und Rettungswegen •FluchttürterminalszurSteuerungundÜberwachungvoninsFreieoderinandere BrandabschnitteführendenFluchttürendieFlucht-undRettungswegbeleuchtungalsTeilder [[Sicherheitsbeleuchtungsanlage]]manuellzubedienendeFeuerlöscher(sogenannte Handfeuerlöscher) •WandhydrantmitentsprechendenSchlauchanschlüssenals„gebäudeinternesEnde“ trockener oder nasser Steigleitungen •ÜberdrucklüftungsanlagenzurweitgehendenVermeidungdesEindringensvonRauchin Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern) •SchottungenfürdieDurchdringungvonBauteilenmitAnforderungenandenFeuerwiderstand durchKabelanlagenundRohre(sogenannteBrandschotts)bzw.Brandschutzklappen(BSK) zurSchottunginfolgederDurchdringungvonBauteilen–wievor–durchLüftungsleitungen und -kanäle. ImZugederUmnutzung,desUmbausoderderErweiterungvonBestandsgebäuden (FortschreibungundErtüchtigungdesBestandsschutzes),aberauchbeiNeubautenundinfolge derweitfortgeschrittenenbautechnischenMöglichkeitenundderenUmsetzungalsunmittelbare ManifestationdesarchitektonischenGestaltungswillens,gewinnendieAnlagendes gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung. VorallemimWohnungs-undGesellschaftsbaudienensie,abgesehenvondeninvergleichsweisem geringemMaßbauordnungsrechtlichexplizitgefordertengebäudetechnischenAnlagen,inweit größeremMaßederKompensationvonUnzulänglichkeitenbeimbaulichenBrandschutz.Dieser EntwicklungistinnichtunwesentlichemMaßediewachsendeTechnisierungderGebäude geschuldet,welchevonsteigendenKostenfürBetrieb,WartungundInstandhaltungder gebäudetechnischenAnlagenbegleitetwird.AllerdingsermöglichenhäufigerstInstallationendes gebäudetechnischenBrandschutzesalsKompensationsmaßnahmenfürentsprechendebauliche MaßnahmenarchitektonischeLösungen,dieansonstenimKontextderbauordnungsrechtlichen Anforderungen unmöglich wären.ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ Der organisatorische Brandschutz hat folgende Schwerpunkt •Aufgaben und Bestellung des Brandschutzbeauftragten •Brandschutzordnung Teil A - C •Flucht- und Rettungspläne •Berechnung von Kleinlöschgeräten •Schulung von Mitarbeitern nach oben