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FACHPLANER FÜR VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZTKONZEPT/-NACHWEIS VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ BAULICHER BRANDSCHUTZ ANLAGETECHNISCHER BRANDSCHUTZ ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ FACHPLANER FÜR VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ Der BS-Fachplaner erarbeiten einen schlüssigen Brandschutznachweis (GK5) oder Brandschutzkonzept (GK5 (§2(3) MBO), Sonderbauten (§2(4) MBO)). Es verlangt vom BS- Fachplaner besondere Sachkunde und Erfahrung sowie umfangreiche Kenntnisse der gesetzlichen und normativen Regelungen. Als Teilentwurfsverfasser Brandschutz ist er für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich. Erstellung von Brandschutzkonzepten für die Genehmigungsplanung nach aktuellem Stand der Technik Befähigung für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter Basiswissen zur Evakuierung nach VDI 4062 Nutzung von Wechselwirkungen zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatori- schem Brandschutz zur Kompensation, um wirtschaftliche Aspekte des Bauherrn zu berücksichtigen Lösung komplexer Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz für unterschiedliche Sonderbauten BRANDSCHUTZTKONZEPT/-NACHWEIS Das Brandschutzkonzept beschreibt als Vorstufe zur Brandschutzordnung die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und entwickelt Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und -ausstattung in Deutschland. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn- von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (zum Beispiel Industriebau, Sportstadion, Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.) handelt. Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem BS-Fachplaner oder Brandschutzplaner. Der Begriff BS-Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um zertifizierte BS-Fachplaner, spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder Bauingenieur handeln. Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab. In NRW soll ein Brandschutzkonzept gem. §58 Abs. 3 BauO NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein. In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein. Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, werden in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes entwickelt. Ein Brandschutzkonzept sollte immer aus Planunterlagen und einem Erläuterungsbericht mit Textteil und gegebenenfalls tabellenförmiger Festlegung von Anforderungen bestehen. Für die Gliederung des Textteils haben sich folgende Hauptüberschriften bewährt: 1. Vorbemerkung, Einleitung 2. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse 3. Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung 4. Brandschutzmaßnahmen Sie   umfassen   alle   Maßnahmen,   durch   die   die   Möglichkeit   der   Brandentstehung   verhindert   oder seine   Auswirkungen   auf   ein   möglichst   geringes   Maß   begrenzt   werden.   Dabei   sollen   die   folgenden Schutzziele erreicht werden: 1. Schutz   für   Nutzer   und   Besucher   eines   Gebäudes   und   für   die   Rettungs-   und   Löschkräfte   im Brandfall 2. Schutz   von   Kulturgütern,   vor   ökologischen   Schäden   (Umweltschutz)   und   vor   Schäden   der Nachbarschaft 3. Sachwert-   und   Betriebsunterbrechungsschutz   für   die   Bausubstanz   und   den   Inhalt,   um   die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft. Die   ersten   beiden   Schutzziele   werden   durch   öffentliche   Interessen   bestimmt,   das   Dritte   liegt   im vorrangigen   wirtschaftlichen   Interesse.   Ein   Brandschutzkonzept   ist,   vereinfacht   ausgedrückt,   die Summe   von   aufeinander   abgestimmten   Maßnahmen,   die   realisiert   werden   müssen,   um   die   zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Maß zu reduzieren. Ein   Brandschutzkonzept   ist   eine   Entscheidungshilfe   und   legt   fest,   welche   Maßnahmen   mit   welcher Priorität   zu   treffen   sind.   Es   muss   von   Behörden,   Bauherrn,   Betreibern   und   Versicherern   akzeptiert werden   können   und   sollte   ein   ausgewogenes   Kosten-Nutzen-Verhältnis   aufweisen.   Es   besteht immer   aus   verschiedenen   Brandschutzeinrichtungen   und   organisatorischen   Maßnahmen,   deren Auswahl   von   den   möglichen   Brandszenarien,   vom   festgelegten   Schutzziel   und   vom   akzeptierten Schaden     aus     Sicht     der     oben     genannten     Schutzziele     anhängig     ist.     Erfolgreich     ist     ein Brandschutzkonzept   nur   dann,   wenn   es   bei   einem   Brand   oder   in   realitätsnahen   Brandversuchen oder   Simulationen   gezeigt   hat,   dass   es   in   der   Brandverlaufskette   einen   wesentlichen   Effekt   zur Verknüpfung   des   Brandes   bzw.   zur   Erreichung   der   gewünschten   Schutzziele   gezeigt   hat.   Dazu reichen    theoretische,    physikalische    Überlegungen    nicht    aus.    Simulationen    als    wahrschein- lichkeitstheoretische Nachweise könnten dabei eine wichtige Rolle spielen. Ist   zur   Errichtung   des   Schutzzieles   als   Kompensationsmaßnahme   für   baulichen   Mängel   der   Einbau einer   Brandmeldeanlage   nach   DIN   14675[1]   erforderlich,   muss   ein   Brandmeldekonzept   nach   DIN 14675 Phase 5 erstellt werden. Ein    durch    den    Bauherrn/Betreiber    eines    Gebäudes    entwickeltes    Brandschutzkonzept    sollte Einzelmaßnahmen     aus     vorbeugendem     baulichem     sowie     anlagentechnischem     Brandschutz, organisatorischem   (betrieblichem)   Brandschutz   und   abwehrendem   Brandschutz   beinhalten.   Unter Berücksichtigung    der    Nutzung,    des    Brandrisikos    und    des    zu    erwartenden    Schadenausmaßes werden   im   Brandschutzkonzept   die   Einzelkomponenten   und   ihre   Verknüpfung   im   Hinblick   auf   die Schutzziele    beschrieben.    Im    Rahmen    des    Brandschutzkonzeptes    ist    der    Erreichungsgrad    der definierten   Schutzziele   zu   bewerten.   Das   Brandschutzkonzept   muss   auf   den   Einzelfall   abgestimmt sein,     wobei     Ingenieurmethoden     des     vorbeugenden     Brandschutzes     hilfreich     sein     können. Schutzziele   im   Sinne   des   Brandschutzkonzeptes   können   ausden   öffentlich-rechtlichen   Vorgaben sowie    den    Vorstellungen    der    Bauherren,    Betreiber    und    Versicherer    abgeleitet    werden.    Die Einhaltung   der   Anforderungen   an   den   Brandschutz   ist   nach   näherer   Maßgabe   der   Bauordnungen der    Länder    nachzuweisen    (Brandschutznachweise).    Diese    Brandschutznachweise    werden    den unterschiedlichen   Bauordnungen   der   Länder   entsprechend   geprüft   oder   ungeprüft   als   Bestandteil der    Bauvorlagen    bei    der    Errichtung    baulicher    Anlagen    herangezogen.    Die    Visualisierung    der Brandschutznachweise   ist   bei   brandschutztechnisch   anspruchsvollen   Bauvorhaben   sowohl   dem Errichter      ein      wichtiges      Hilfsmittel,      erforderliche      raumabschließende      Bauteile      und Öffnungsverschlüsse   dem   Brandschutzkonzept   entsprechend   auszuwählen,   als   auch   dem   Betreiber, deren   Funktion   zu   erhalten.   Für   Arbeitsstätten   ist   darüber   hinaus   die   Arbeitsstättenverordnung   mit den   Technischen   Regeln   für   Arbeitsstätten   (ASR)   einzuhalten.   Diese   stellt   beispielsweise   höhere Anforderungen   an   die   Gestaltung   von   Flucht-   und   Rettungswegen   als   die   Bauordnungen   der Länder. nach oben VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ oder Brandsicherheitswache beigestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet. BAULICHER BRANDSCHUTZ Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1- 2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen: Brandverhalten von Baustoffen - Feuerwiderstand der Bauteile - Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren - Fluchtwegplanung - aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten. In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz). Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.). nach oben ANLAGETECHNISCHER BRANDSCHUTZ Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Fluchtweg- und Rettungswegen Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der [[Sicherheitsbeleuchtungsanlage ]] manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) Wandhydrant mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern) Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen wie vor durch Lüftungsleitungen und -kanäle. Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Fortschreibung und Ertüchtigung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und infolge der weit fortgeschrittenen bautechnischen Möglichkeiten und deren Umsetzung als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung. Vor allem im Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen sie, abgesehen von den in vergleichsweisem geringem Maß bauordnungsrechtlich explizit geforderten gebäudetechnischen Anlagen, in weit größerem Maße der Kompensation von Unzulänglichkeiten beim baulichen Brandschutz. Dieser Entwicklung ist in nicht unwesentlichem Maße die wachsende Technisierung der Gebäude geschuldet, welche von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet wird. Allerdings ermöglichen häufig erst Installationen des gebäudetechnischen Brandschutzes als Kompensationsmaßnahmen für entsprechende bauliche Maßnahmen architektonische Lösungen, die ansonsten im Kontext der bauordnungsrechtlichen Anforderungen unmöglich wären. ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ Der organisatorische Brandschutz hat folgende Schwerpunkt Aufgaben und Bestellung des Brandschutzbeauftragten Brandschutzordnung Teil A - C Flucht- und Rettungspläne Berechnung von Kleinlöschgeräten Schulung von Mitarbeitern nach oben