FEUERWEHRPLÄNE
Pläne,
die
objektbezogene
Informationen
für
die
Feuerwehr
enthalten,
werden
FEUERWEHRPLÄNE
genannt.
Im
Brandfall
ist
es
wichtig,
dass
die
alarmierte
Feuerwehr
durch
eine
schnelle
und
effektive
Brandbekämpfung
den
Schaden
soweit
wie
möglich
begrenzen
und
löschen
kann.
Hierzu
ist
eine
schnelle
Orientierung
der
Einsatzkräfte
an
der
Einsatzstelle
notwendig,
die
u.a.
durch
ausreichende
Kenntnisse
über
den
baulichen
Brandschutz,die
Brandschutz-Infrastruktur
und
die
besonderen Gefahrenpunkte des Objektes möglich wird.
Die
DIN
14095:2007-05
„Feuerwehrpläne
für
bauliche
Anlagen“
dient
dazu,
die
Inhalte
der
Pläne
und
der
textlichen
Erläuterungen
zu
definieren,
und
die
Feuerwehrpläne
zu
vereinheintlichen.
Feuerwehrpläne
ersetzen
nicht
andere
ggf.
notwedige
Pläne
wie
z.
B.
Feuerwehrlaufkarten nach
DIN 14675
Zum
besseren
Verständnis
des
Objektes
können
von
der
Feuerwehr
gemäß
DIN
14095
weitergehende Pläne, wie Umgebungs-, Detail- und Abwasserpläne, gefordert werden.
Feuerwehrpläne
müssen
stets
auf
dem
aktuellen
Stand
gehalten
werden.
Deshalb
ist
es
erforderlich,
dass
bedeutsame
Änderungen
im
baulichen
und
betrieblichen
Bereich,
z.B.
Änderung
der
Flucht-und
Rettungswege
oder
zusätliche
Lagterung
brandgefärlicher
Stoffe
usw.,
unverzüglich
angezeigt
und
in
die
Feuerwehrpläne
eingetragen
werden.
Feuerwehrpläne
müsse
alle
2
Jahre
durch
eine
sachkundige
Person
geprüft
und
ggf.
aktualisiert
werden.
Die
geänderten
und
aktualisierten
Pläne
müssen
dann
an
die
Feuerwehr
und
an
die
zuständigen
Stellen
beim
Auftraggeber weitergeleitet werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.
Als
sachkundige
Person
im
Sinne
der
DIN
14095
sind
folgende
Personengruppen
als
Planersteller
denkbar:
•
spezialisierte
Fachfirmen,
die
schwerpunktmäßig
Feuerwehrpläne
erstellen
und
die
über
ausreichende Referenzen verfügen
•
Brandschutzsachverständige
•
Personen mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung
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FEUERWEHRLAUFKARTEN
Als
Feuerwehrlaufkarten
werden
in
Deutschland
Hinweisformulare
bezeichnet,
die
der
Feuerwehr
bei
Alarmauslösung
in
zumeist
öffentlichen
Gebäuden
oder
größeren
Unternehmen
den
Weg
von
der Brandmeldezentrale (BMZ) bis zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen.
Sie
werden
überwiegend
von
den
Fachfirmen
nach
DIN
14675
und
nach
Vorgaben
der
örtlichen
Feuerwehr
jeweils
objektspezifisch
angefertigt.
Die
Pläne
sind
in
DIN
A5,
DIN
A4
oder
in
DIN
A3
gehalten.
Dies
kann
von
Landkreis
zu
Landkreis
unterschiedlich
festgelegt
worden
sein.
Die
Festlegung
erfolgt
in
der
Regel
in
die
gültigen
technischen
Anschaltbedingungen
für
Brandmeldeanlagen
des
jeweiligen
Landkreises
oder
der
Berufsfeuerwehr.
Zu
finden
sind
sie
in
der
Nähe
der
Brandmeldezentrale
(BMZ)
bzw.
des
Feuerwehranlaufpunkts
(FAP)
in
einem
Aufbewahrungskasten.
Das
Vorhandensein
der
Karten
ist
eine
der
Voraussetzungen
zur
Aufschaltung
der
Brandmeldeanlage
bei
der
zuständigen
Feuerwehr.
Auf
den
Karten
werden
die
Brandmelder
jeweils
einer
Meldegruppe
der
BMZ,
das
Feuerwehrschlüsseldepot
(FSD),
der
Gebäudezugang
sowie
der
Standort
der
Brandmeldezentrale,
der
Übertragungseinrichtung
(UE),
des
Feuerwehrbedienfeldes
(FBF),
des
Feuerwehranzeigetableaus
(FAT)
sowie
aller
für
die
Feuerwehreinsatzkräfte
relevanten
Einrichtungen
eingezeichnet.
Zudem
sind
auf
der
Laufkarte
weitere
Informationen
vermerkt,
wie
z.
B.
die
Art
des
Melders.
Je
Meldergruppe
der
BMZ
wird
eine Feuerwehrlaufkarte benötigt.
Laufkarten
sind
beidseitig
bedruckt
ausgeführt;
auf
der
Vorderseite
ist
auf
einem
Etagenplan
der
Weg
von
der
BMZ
zum
entsprechenden
Treppenraum
gekennzeichnet,
auf
der
Rückseite
ist
der
Weg
vom
Treppenraum
zur
Meldergruppe
im
Zielgeschoss
eingezeichnet.
Auf
einer
einzelnen
Laufkarte sind jeweils alle Melder einer Meldergruppe aufgeführt.
Ein
taktischer
Grundsatz
bei
der
Nutzung
von
Laufkarten
besagt,
dass
die
vorgehenden
Einsatzkräfte
immer
dem
Weg
auf
der
Laufkarte
folgen
sollen,
auch
wenn
Mitarbeiter
des
betroffenen Objekts einen vermeintlich besseren Weg kennen.
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.
038429 26000