Drehtürnatriebe
werden
natürlich
oft
dort
eingesetzt,
wo
Kinder-,
Alten-
und
Behinder-
tengerechtes Bauen gewünscht bzw. gefordert ist.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind praktikable Lösungen geschaffen worden. Um den
Anforderungen für Rettungswege gerecht zu werden, muss die
M-AutSchR
beachtet werden.
Mit
automatischen
Drehtürantrieben
öffnen
die
Türen
über
Impulstaster
oder
Bewegungsmelder
und
schließen
nach
dem
Begehen
selbsttätig.
In
der
Schalterstellung
„Daueroffen“
wird
im
Rauch-
und
Brandfall
über
einen
Auslösetaster
oder
den
zugehörigen
Rauchmelder
die
Türe
automatisch
geschlossen.
In
Durchgangsfluren,
wo
Türen
eher
ein
Hindernis
darstellen,
können
elektromagnetische
Fest-
stellanlagen
eingesetzt
werden.
Über
einen
integrierten
Melder
wird
im
Brand-
und
Rauchfall
die
Feststellung deaktiviert, so dass die Türe über den Tür-schließer selbsttätig schließt.
Eine
Feststellanlage
kann
auch
mit
Freilauffunktion
ausgeführt
werden,
die
ein
Öffnen
der
Türe
ohne
den
Widerstand
des
Türschliessers
ermöglicht.
Die
Türe
bleibt
in
jeder
Stellung
geparkt
und
wird
im
Rauch-
und
Brandfall
über
einen
Auslösetaster
oder
den
integrierten
Rauchmelder
automatisch geschlossen.
Feststellanlagen
können
auch
noch
nachträglich
an
bereits
bestehenden
Feuer-
und
Rauchschutzt-
üren
eingebaut
werden.
Drehtürantriebe
sind
wartungspflichtige
Bauteile
(
ASR.1.7
),
deren
Funktion
durch
periodische
Überprüfung
(monatlich)
und
Wartung
(mindestens
1
x
jährlich)
zu
gewährleisten ist.
Eine
Nachrüstung
von
Drehtürantrieben
ist
nur
zulässig,
wenn
die
Türe
hierfür
werkseitig
vorgerichtet wurde.
Wir führen die Montage, Abnahmeprüfung und
Wartung mit autorisiertem Personal aus.
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