UVV-Prüfung der Beste Schutz für Ihre Tore!ToreundTürenimgewerblichenBereichmüssennachderArbeitsstättenrichtlinieASR A1.7-kraftbetätigteTürenundToren-(früherBGR232)vordererstenInbetriebnahmevon fachkundigenPersonengeprüftwerden.AnschließendistmindestenseinmaljährlicheineUVV-Prüfungdurchzuführen.DiePrüfungenerfolgtstriktnachdenVorgabendesjeweiligen Prüfbuches.SolltekeinPrüfbuchvorhandensein,erstellenwireinesfürSie.FallenbeiderUVV-PrüfungIhresToreskeineMängelauf,erhältdasTorimAnschlußeinePrüfplakette.JedePrüfung wird zudem protokolliert.DiesejährlicheUVV-PrüfungschütztnichtnurvorteurenRegressforderungenimSchadensfall– durchdieregelmäßigePrüfungundWartungwirddieBetriebssicherheiterhöhtunddie Lebensdauerverlängert.DieFachkräftevonBTVerkennenMängelundVerschleißfrühzeitigund reparieren bzw. ersetzen bevor große Schäden entstehen.Im privaten Bereich sind die UVV-Prüfungen ihrer Tore nicht explizit vorgeschrieben.Bei einem Schadensfall wird die ASR A1.7 aber als Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherheit zur Beurteilung herangezogen. Es macht daher auch Sinn, ihr Garagentor warten zu lassen.ReparaturenDie Wartung beinhaltet ebenfalls die Durchführung von kleineren Reparaturen für die keine Tor- bzw. Herstellerspezifischen Ersatzteile benötigt werden.Hierzu gehören:•Das Ersetzen von fehlenden Schraubenverbindungen/ Nietverbindungen•Das Ausrichten von kleineren Verformungen an Schienen oder am Torpanzer•Das Befestigen von losen Schaltern und Klemmverbindungen•Der Austausch defekter SicherungenDie Wartung erfolgt gemäß den Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster, Türen u. Tore.nach oben