BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Der
Brandschutzbeauftragte
sollte
den
Brandschutz-Verantwortlichen
eines
Betriebes
(Arbeitge-
ber/Unternehmer,
Betriebsleiter,
Behördenleiter)
als
zentraler
Ansprechpartner
für
alle
Brand-
schutzfragen
im
Betrieb
beraten
und
unterstützen.
Dabei
sollte
er
als
sogenannte
Stabsfunktion
direkt
dem
Unternehmer/Arbeitgeber
beratend
zur
Seite
stehen.
Der
Brandschutzbeauftragte
ist
in der Regel daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten erfasst folgende Punkte:
•
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
•
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
•
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
•
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
•
Mitwirken
bei
der
Ausarbeitung
von
Betriebsanweisungen,
soweit
sie
den
Brandschutz
betreffen
•
Mitwirken
bei
baulichen,
technischen
und
organisatorischen
Maßnahmen,
soweit
sie
den
Brandschutz betreffen
•
Mitwirken
bei
der
Umsetzung
behördlicher
Anordnungen
und
bei
Anforderungen
des
Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
•
Mitwirken
bei
der
Einhaltung
von
Brandschutzbestimmungen
bei
Neu-,
Um-
und
Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
•
Beraten
bei
der
Ausstattung
der
Arbeitsstätten
mit
Feuerlöscheinrichtungen
und
Auswahl
der
Löschmittel
•
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
•
Kontrollieren,
dass
Flucht-
und
Rettungspläne,
Feuerwehrpläne,
Alarmpläne
usw.
aktuell
sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
•
Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
•
Teilnehmen
an
behördlichen
Brandschauen
und
Durchführen
von
internen
Brandschutzbegehungen
•
Melden
von
Mängeln
und
Maßnahmen
zu
deren
Beseitigung
vorschlagen
und
die
Mängelbeseitigung überwachen
•
Aus-
und
Fortbildung
von
Beschäftigten
in
der
Handhabung
von
Feuerlöscheinrichtungen
sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
•
Unterstützen
der
Führungskräfte
bei
den
regelmäßigen
Unterweisungen
der
Beschäftigten
im
Brandschutz
•
Prüfen
der
Lagerung
und/oder
der
Einrichtungen
zur
Lagerung
von
brennbaren
Flüssigkeiten, Gasen usw.
•
Kontrollieren
der
Sicherheitskennzeichnungen
für
Brandschutzeinrichtungen
und
für
die
Flucht- und Rettungswege
•
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
•
Organisation
und
Sicherstellung
der
Prüfung
und
Wartung
von
brandschutztechnischen
Einrichtungen
•
Kontrollieren,
dass
festgelegte
Brandschutzmaßnahmen
insbesondere
bei
feuergefährlichen
Arbeiten eingehalten werden
•
Mitwirken
bei
der
Festlegung
von
Ersatzmaßnahmen
bei
Ausfall
und
Außerbetriebsetzung
von Brandschutztechnischen Einrichtungen
•
Unterstützen
des
Unternehmers
bei
Gesprächen
mit
den
Brandschutzbehörden
und
Feuerwehren,
den
Feuerversicherern,
den
Berufsgenossenschaften,
den
Gewerbeaufsichtsämtern usw.
•
Stellungnahme
zu
Investitionsentscheidungen,
die
Belange
des
Brandschutzes
am
Standort
betreffen
•
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
nach oben
.
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